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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) zum
Vorbericht „Kosten-Nutzen-Bewertung von Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und
Mirtazapin im Vergleich zu weiteren verordnungsfähigen medikamentösen
Behandlungen“
Da es sich um die erste Kosten-Nutzen-Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) handelt, sollen in dieser Stellungnahme nochmals grundsätzlich die methodischen Defizite des vom IQWiG verwendeten Konzepts der Effizienzgrenze als Instrument der Preisfindung auf dem Arzneimittelmarkt dargelegt werden. Die methodische Vorgehensweise des IQWiG bei Kosten-Nutzen-Analysen ist neu und einzigartig, wobei sie in einer Reihe von Punkten vom internationalen gesundheitsökonomischen Standard abweicht. In einem Heft der führenden Zeitschrift Health Economics ist das Konzept der Effizienzgrenze des IQWiG vor kurzem von angesehenen internationalen Gesundheitsökonomen kritisiert worden. Auch der gesundheitsökonomische Ausschuss im Verein für Socialpolitik und die AG Methoden der gesundheitsökonomischen Evaluation (AG MEG) in der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) haben die Methodik des IQWiG scharf kritisiert. Eine Diskussion der nun erstmalig in einem Vorbericht präsentierten Umsetzung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften steht Ein entscheidender Punkt aus Sicht der dggö ist, dass die Methodik zur Ableitung von Preisobergrenzen neuartiger Interventionen ökonomisch nicht begründbar ist: Aus den Kosten-Effektivitäten der bisherigen Behandlungsalternativen in einem Indikationsgebiet kann nicht abgeleitet werden, wo der Preis einer Innovation im Verhältnis zur maximalen Nutzenzuwachs liegt. Die bisherigen Preise sagen darüber nichts aus. Problematisch erscheint der Schluss von der bestehenden Preisstruktur auf Effizienz etwa auch dann, wenn aktuell nur generische Arzneimittelalternativen zur Verfügung stehen und lange keine Innovation mehr stattfand. Zudem sei darauf verwiesen, dass das IQWIG zur wissenschaftlichen Beurteilung der Evidenz hinzugezogen wird, ihm aber nicht die Formulierung einer Zahlungsbereitschaft obliegt, wie sie in der Anwendung der Effizienzgrenzenkonzepts suggeriert wird. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Intervention ist die Festlegung des Nutzens von hoher Bedeutung. Im Konzept der Effizienzgrenze kommt insbesondere der primäre Endpunkt aus klinischen Studien in Frage. Dabei können unterschiedliche Endpunkte relevant sein, im Falle von Depression etwa Remission, Ansprechen und Effizienzgrenzenkonzept verlangt, dass diese Endpunkte kardinal skaliert sind und in proportionaler Beziehung zum patientenrelevanten Nutzen stehen. Das kann - im Gegensatz zur Endpunktgröße Mortalität - nicht bei allen klinischen Endpunkten zweifelsfrei unterstellt werden. Auch bezüglich des Einbezugs von Unsicherheit in den Ergebnisgrößen liegen noch keine fundierten Diskussionen in der wissenschaftlichen Literatur vor, so dass Aussagen zur statistischen Streuung bei der Anwendung der Effizienzgrenze fehlen. Methodisch ist der konsistente und umfassende Vergleich von Ergebnisgrößen im Effizienzgrenzenkonzept Schließlich ist der Effizienzgrenzenansatz nicht immun gegen Manipulationen, weil der Höchsterstattungsbetrag von den aktuellen Marktverhältnissen abhängt. So wäre es denkbar, durch das Hinzufügen einer am Markt verfügbaren, aber bedeutungslosen Alternative oder durch die Veränderung relativer Preise die Steigung der extrapolierten Das von IQWIG verwendete Konzept der Effizienzgrenze ist wissenschaftlich unzureichend begründet, seine Umsetzung noch nicht ausgereift und wissenschaftlich adäquat geprüft. Dies stellt seine praktische Brauchbarkeit für eine Evidenzbasierung von aktuellen Entscheidungen in Frage. Daher rät die dggö den Entscheidungsträgern klar davon ab, derzeit ihre Entscheidungen darauf zu basieren. Prof. Dr. F. Breyer Prof. Dr. R. Leidl Prof. Dr. J. Wasem Prof. Dr. S. Felder (Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender) (design. Vorsitzender) (Generalsekretär)

Source: http://file.dggoe.de/2013-01-13-Stellungnahme-DGGOE.pdf

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