Schutzkategorien

Heilpflanzen und Artenschutz - welche Arten sind geschützt
(Im Handel werden oft nicht die gültigen wissenschaftlichen Namen verwendet - checken Sie daher bitte auch Synonyme, deutsche oder englische Namen!) wissenschaftl. Name
andere Handelsnamen deutscher Name
gesetzliche Ergänzungen/Ausnahmen
streng geschützt - der Handel ist verboten, kann aber für Pflanzen aus Anbau behördlich erlaubt werden
Aplotaxis lappa, Aucklandia costus, Aucklandia lappa, geschützt - der Import in die EU ist nur mit behördlichen Dokumenten erlaubt
gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Frühlings-Adonisröschen Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen;ausgenommen ist Aloe vera , auch unter Aloe barbadensis geführt, die nicht einige Aloe -Arten sind streng geschützt und der Handel kann nur für Pflanzen aus Anbau behördlich erlaubt werden gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behälterngilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzengilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behälterngilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen wissenschaftl. Name
andere Handelsnamen deutscher Name
gesetzliche Ergänzungen/Ausnahmen
gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzengilt nur für sukkulente Arten und für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen sowie künstlich vermehrte Exemplare häufig gehandelter Zierpflanzen-Arten;bei einigen Arten Importverbot in die EU für Wildpflanzen aus Madagaskar; einige Euphorbia -Arten sind streng geschützt und der Handel kann nur für Pflanzen aus Anbau behördlich erlaubt werdengilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen; Importverbot in die EU für Wildpflanzen von Galanthus nivalis aus Bosnien- gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen solche mit der Kennzeichnung "Hergestellt aus Hoodia-spp.-Material aus kontrollierter Ernte und Erzeugung in Zusammmenarbeit mit der CITES-Vollzugsbehörde von Botswana/Namibia/Südafrika auf der Grundlage des Abkommens Nr. BW/NA/ZA xxxx" gilt für unterirdische Teile (z.B. Wurzeln, Rhizome) im Ganzen, Teile oder pulverisiert gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Nardostachys jatamansi Nardenwurzel Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereitgilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen; einige Nepenthes -Arten sind streng geschützt und der Handel kann nur für Pflanzen wissenschaftl. Name
andere Handelsnamen deutscher Name
gesetzliche Ergänzungen/Ausnahmen
gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen sowie künstlich vermehrte Hybriden der Gattungen Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis und Vanda ; einige Orchideen-Arten sind streng geschützt und der Handel kann nur für Pflanzen Einfuhrverbote in die EU für Wildpflanzen einiger Orchideen aus bestimmten Staaten gilt nur für die Population der Russischen Föderation und für ganze oder in Scheiben Aralia canadensis, Aralia quinquefolia, Aureliana canadensis, Ginseng quinquefolium, Amerikanischer Ginseng gilt für ganze oder in Scheiben geschnittene Wurzeln oder Teile davon gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereitgilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen, Sporen, Pollen, b) In- Afrikanisches Stinkholz, vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium in sterilen Behältern, c) Schnittblumen künstlich vermehrter Pflanzen gilt für Stämme oder Holzblöcke, Holzschnitzel, Pulver und Extrakte Ophioxylon salutiferum, Ophioxylon serpentium, Rauvolfia observa, gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereitgilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereitgilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit sowie für künstlich vermehrte, lebende Hybriden und Kultivare von Taxus cuspitata in Töpfen wissenschaftl. Name
andere Handelsnamen deutscher Name
gesetzliche Ergänzungen/Ausnahmen
gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereitgilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit Himalaya-Eibe, Wallichs gilt für alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen a) Samen und Pollen b) fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit Handelsbeschränkung für bestimmte Länder - bei Import in die EU ist eine Einfuhrmeldung nötig, bei Export aus Nepal
zudem eine Ausfuhrgenehmigung

Handelsüberwachung - bei Import in die EU ist eine Einfuhrmeldungen für getrocknete und frische Pflanzen einschließlich
Blätter, Wurzeln/Wurzelstöcke, Stämme, Samen/Sporen, Rinde und Früchte nötig

Source: http://www.grossfeldapo.at/_lccms_/downloadarchive/00012/HeilpflanzenundArtenschutz-GeschuetzteArten.pdf

Poster.doc

Biologcal and Medical Aspects of Carbon Water-soluble modifications of fullerene C60 easy penetrate through cellular membranes I. Andreeva, A. Petrukhinab, A. Garmanovab, V. Romanovac, P. Troshind, O. Troshinàd, L. DuBuskee, and S. Andreevb aTimiryazev Institute of Plant Physiology, 127276 Moscow, Russia bNRC Institute of Immunology, 115478 Moscow, Russia cNesmeyanov Instit

Fiche web cv

Date de naissance : 06/05/1952 claude.vaccher@univ-lille2.fr Groupe de Recherche Interdisciplinaire Innovation et Optimisation Thérapeutique UNIVERSITE LILLE 2 Enseignant-chercheur : Professeur des Universités 1ère C Section du CNU : 85 - Ingénieur-Chimiste (LILLE 1) 1976 - Docteur-Ingénieur (LILLE 1) 1981 - Diplôme d'Etat de Docteur en Pharmacie (LILLE 2) 1988

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